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Geld verdienen neben dem Abi
Wie sind die Gesetzliche Regelungen? Minijobs (bzw. geringfügige Beschäftigungen) auf 450€ Basis und kurzfristige Vollzeitbeschäftigungen, bei denen der Monatsverdienst aufs Jahr gerechnet monatlich 435€ und 50 Arbeitstage nicht überschreitet, sind für Schüler Sozialversicherungsfrei. Ansonsten gilt, dass du als Schüler nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, da sonst die Berechtigung zum Erhalt des Kindergeldes entfällt. Während eines Nebenjobs bist du weiterhin Familienversichert. Diese greift bis 25 oder bis zum Abschluss der Erstausbildung. Steuern: Ab jährlichem Einkommen von über ca. 9.000€ wird eine Lohnsteuer einbehalten. Steuerfreibetrag: Für Schüler und Studenten diese Grenze nicht – diese zahlen zwar die Lohnsteuer, jedoch kann diese über die Einkommenssteuererklärung zurückerstattet werden. Einkommensteuer Grundfreibetrag…