Numerus Clausus
Was ist der Numerus Clausus (NC)?
Numerus Clausus heißt übersetzt aus dem lateinischen ‘beschränkte Zahl’. Damit ist die Zulassungsbeschränkung für Universitäten und Hochschulen gemeint, also der Abi-Schnitt, welcher benötigt wird, um einen Studienplatz für einen bestimmten Studiengang zu bekommen.
Der NC kann sich jedes Jahr ändern. Denn er gibt an bis zu welchem Notendurchschnitt Bewerber in den Vorjahren angenommen wurden. Daher ist der NC für besonders beliebte Studiengänge, auf die sich jedes Jahr viele Bewerben besonders hoch.
Solche beliebte Studiengänge, wie Medizin, haben einen deutschlandweiten NC. Andere Studiengänge haben sogenannte örtliche NC’s. Zahlreiche Studiengänge sind aber auch gar nicht Zulassungsbeschränkt. Für solche kann man sich einfach an der Wünschschule einschreiben.
Was, wenn der Abi-Schnitt nicht für das Wunschstudium reicht?
Solltest du nicht den passenden NC für dein Wunschstudium haben gibt es einige Möglichkeiten:
Für die meisten Studiengänge lassen sich Unis/Hochschulen finden, die keinen NC vorschreiben. Schau, ob du dein Wunschstudiengang vielleicht auch im Ausland/in den Nachbarländern ohne NC studieren kannst.
Außerdem gibt es Studiengänge bei denen der NC nicht die einzige Voraussetzung ist. Dort werden Motivationsschreiben, Auswahlgespräche oder Tests ebenfalls werden berücksichtigt. Oder es werden bestimmte Noten entsprechend zum Studiengang stärker gewichtet (z.B. Mathe und Physik bei Ingenieur Studiengängen).
Wartesemester
Es ist verpflichtend für Universitäten einen bestimmten Teil an Studienplätzen für Studenten mit Wartesemester freizuhalten. Solltest du also nicht den richtigen Abiturschnitt für dein Wunschstudium haben, kannst du dir Wartesemester anrechnen lassen (dein Abiturschnitt wird durch Wartesemester nicht verbessert!).
Jedes halbe Jahr ausgehend vom Abitur Datum gilt als Wartesemester. Zu beachten ist allerdings, dass ein Studium in einem anderen Fach nicht als Wartezeit gilt – eine Ausbildung, Praktikum, FSJ oder Studium im Ausland jedoch schon.
Je mehr Wartesemester du angesammelt hast, desto besser sind die Chancen angenommen zu werden. Eine pauschale Angabe, wie viele Wartesemester benötigt werden, kann man nicht machen, da sich dies jedes Jahr ändert.
Dass du nicht den richten NC hast, sollte dich nicht keinefalls davon abhalten, dich trotzdem für dein Wunschstudium zu bewerben. Denn manchmal hilft auch Glück haben.
Nicht alle, die sich auf einen Studienplatz bewerben nehmen diesen am Ende dann auch an. Wirst du im ersten Schritt abgelehnt, kannst du noch hoffen mit dem Nachrückverfahren doch noch an den Studienplatz zu kommen. Auch so bleiben meist noch einige wenige Plätze übrig. Diese werden dann kurz vor Semesterbeginn verlost. Die genauen Bedingungen und Fristen dazu findet man auf der Website der Hochschule/Uni oder auf freie-studienplaetze.de.
Wie bewerbe ich mich?
Ganz wichtig bei der Bewerbung ist zunächst die Fristen zu kennen. Für den Start im Sommersemester sind diese ca. am 15.01. Die Frist für den Start im Wintersemester ist ungefähr der 15.07.
Bewerben kannst du dich entweder zentral über hochschulstart.de. Dort werden 300 Studiengänge an 60 Hochschulen angeboten. Die Bewerbung erfolgt zunächst online. Gegebenenfalls müssen Unterlagen noch per Post nachgereicht werden.
Oder du bewirbst dich direkt bei der der Uni/Hochschule. Auf der jeweiligen Website findest du dann alle Bedingungen.
Wenn du dich nicht direkt für eine Universität/Hochschule entscheiden kannst und oder dich für mehrere Studiengänge interessierst, kannst du dich selbstverständlich gleichzeitig auf mehrere Plätze bewerben und so deine Chancen erhöhen. Sollteste du dich für mehrere Studiengänge beworben haben, entscheide dich möglichst zügig einen Platz anzunehmen, damit du anderen die Chance lässt, nachrücken zu können.